Allgemeine Verkaufs-

und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Nuvama B.V. Dezember 2018

Artikel 1 – Allgemein

1.1 In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“)
 haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

• Verkäufer: Nuvama B.V.
• Käufer: Jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Verkäufer über das
 Zustandekommen eines Vertrags verhandelt und/oder einen Vertrag mit dem 
Verkäufer abschließt.
• Vertrag: ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, auf dessen
 Grundlage der Verkäufer Produkte liefert.
• Produkte: Waren, Dienstleistungen und/oder Beratung durch den Verkäufer im 
 weitesten Sinne des Wortes.

1.2 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Auftragsbestätigungen, Verträge und alle damit zusammenhängenden (Rechts-)Handlungen des Verkäufers und des Käufers. Im Falle von Konflikten hat die Vereinbarung Vorrang vor den Bedingungen.

1.3 Die Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, wie auch immer benannt, wird vom Verkäufer ausdrücklich abgelehnt.

1.4 Abweichungen von diesen Bedingungen und vom Vertrag sind nur gültig, wenn und soweit sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich festgelegt wurden und gelten nur einmal.

1.5 Im Falle der Nichtigkeit, Aufhebung oder anderweitigen Unanwendbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Bedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt anwendbar. Soweit möglich, werden die Maßnahmen im Sinne der unwirksamen, aufgehobenen oder nicht anwendbaren Bestimmung getroffen.

Artikel 2 – Abschluss von Verträgen

2.1 Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Auftragsbestätigungen und Erklärungen des Verkäufers oder in seinem Namen sind völlig unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn ein schriftlicher, von beiden Parteien unterzeichneter Vertrag zustande kommt oder wenn der Verkäufer dem Käufer per E-Mail oder schriftlich eine Auftragsbestätigung zusendet, die in diesem Fall als korrekte und vollständige Darstellung des zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenen Vertrags gilt.

2.3 Ist kein schriftlicher Vertrag geschlossen und auch keine Auftragsbestätigung versandt worden, so sind die Parteien dennoch gebunden, wenn der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrages beginnt. Die Rechnung gilt in diesem Fall als Bestellung des Käufers und als korrekte Darstellung des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.

2.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, diesen Vertrag und/oder die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

Artikel 3 – Preise und Bezahlung

3.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise in Euro und ohne Mehrwertsteuer, sonstige Kosten, Steuern, Abgaben, Zölle sowie gesetzlich vorgeschriebene Ein- und Ausfuhrabgaben. Bei Zahlung in Fremdwährung trägt der Käufer das Wechselkursrisiko.

3.2 Die Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren und Kostenelementen wie: Einfuhr- und Ausfuhrzölle, Fracht- und Versicherungskosten, Entladekosten, Abgaben und Steuern, Rohstoffe, Strom und Gas, von Dritten bezogene Produkte und Dienstleistungen, Löhne, Sozialabgaben und Versicherungsprämien. Der Verkäufer ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich die Preise der Kostenfaktoren im Vergleich zu den dem Vertrag zugrunde liegenden Preisen erhöht haben. Der Käufer verpflichtet sich, eine Preiserhöhung von 10 % zu akzeptieren.

3.3 Die Zahlungen sind innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Der Käufer hat die in Rechnung gestellten Beträge ohne Abzüge, Rabatte oder Aufrechnungen zu zahlen und ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer auszusetzen.

3.4 Alle Zahlungsfristen sind endgültig. Wenn innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum keine Zahlung erfolgt ist, ist der Käufer sofort in Verzug und alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, gleich aus welchem Grund, werden sofort fällig. In diesem Fall schuldet der Käufer die gesetzlichen Handelszinsen (Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) über dem Rechnungsbetrag ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung. Im Falle eines Zahlungsverzugs gehen außerdem alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden auf 15 % der Hauptsumme, einschließlich Mehrwertsteuer, mit einem Mindestbetrag von 250 € festgesetzt, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, die Erstattung der tatsächlichen Kosten zu verlangen, wenn diese höher sind, und unbeschadet der Kosten eines Gerichtsverfahrens oder eines Schiedsverfahrens.

3.5 Reklamationen bezüglich einer Rechnung müssen dem Verkäufer innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden Reklamationen nicht mehr berücksichtigt und der Käufer hat seine Rechte erschöpft. Eine Beschwerde führt nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung.

3.6 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, vom Käufer eine Vorauszahlung oder jede Form von Sicherheit zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verpfändungen und Bankgarantien, bei denen der Käufer zur Mitwirkung verpflichtet ist.

Artikel 4 – Lieferung und Lieferzeiten

4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen die Lieferungen ab Werk und die Produkte reisen auf Kosten und Gefahr des Käufers.

4.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und gesondert zu berechnen.

4.3 Die angegebenen Lieferzeiten sind ungefähre Angaben und keine verbindlichen Fristen. Die Überschreitung von Lieferfristen berechtigt den Käufer nicht zu Schadensersatz, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers vor.

Artikel 5 – Werbung und Qualität

5.1 Beanstandungen bezüglich der Menge der gelieferten Produkte und Beanstandungen wegen Mängeln oder Schäden müssen sofort nach der Lieferung erfolgen und vom Käufer auf der dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Quittung vermerkt werden; danach müssen die Beanstandungen ebenfalls innerhalb von 8 (acht) Tagen nach der Lieferung schriftlich unter Angabe von Gründen erfolgen. Beanstandungen der Qualität oder Abweichungen von der Spezifikation sowie sonstige Beanstandungen müssen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Lieferung schriftlich unter Angabe von Gründen erfolgen. Nach Ablauf dieser Fristen erlischt das Recht auf Beschwerde und Beschwerden werden nicht mehr berücksichtigt. Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlung.

5.2 Das Reklamationsrecht erlischt, wenn der Käufer die Produkte im weitesten Sinne des Wortes behandelt hat, zum Beispiel verarbeitet oder vermischt hat.

5.3 Wenn die Reklamation begründet ist, wird der Verkäufer nach seinem Ermessen entweder eine Gutschrift ausstellen oder ein (ähnliches) Ersatzprodukt liefern, nachdem die ursprünglich gelieferten Produkte zurückgeschickt worden sind. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen (weiteren) Schadenersatz zu leisten. Gutschriften werden grundsätzlich nur mit offenen Rechnungen verrechnet und vom Verkäufer nur dann ausgezahlt, wenn keine offenen Rechnungen oder sonstigen Aufrechnungsansprüche bestehen.

5.4 Rechtsansprüche müssen vom Käufer innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach der rechtzeitigen Reklamation unter Androhung des Verfalls geltend gemacht werden.

Artikel 6 – Höhere Gewalt

6.1 Wird der Verkäufer durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer gehindert, so verlängert sich die Frist, innerhalb derer der Verkäufer seine Verpflichtungen erfüllen muss, um die Dauer der höheren Gewalt. Unter höherer Gewalt ist in jedem Fall jeder Umstand zu verstehen, auf den der Verkäufer keinen Einfluss hat, wie z. B. außergewöhnliche Witterungsbedingungen, Krankheit von Mitarbeitern des Verkäufers, Streiks, staatliche Maßnahmen, Kriege, Ausfall von Maschinen und/oder Pannen, Verzögerungen auf Seiten des Verkäufers oder Unmöglichkeit der Beschaffung von Rohstoffen, Halbfabrikaten, Ausrüstungen, Brennstoffen oder Transporten, Änderungen im Sortiment der Lieferanten, Ein- und Ausfuhrverbote oder -sperren, Transportbehinderungen, all dies, wenn sie sowohl im Unternehmen des Verkäufers als auch bei seinen Lieferanten auftreten.

6.2 Wenn die Situation höherer Gewalt länger als 2 (zwei) Monate angedauert hat oder wenn sicher ist, dass sie länger als 2 (zwei) Monate andauern wird, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag für den Teil aufzulösen, der vom Verkäufer noch nicht erfüllt wurde.

6.3 Im Falle von höherer Gewalt hat der Käufer keinen Anspruch auf Entschädigung.

Artikel 7 – Eigentumsvorbehalt

7.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Produkten vor, bis alle seine Forderungen gegenüber dem Käufer im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag oder anderweitig vollständig an den Verkäufer bezahlt sind.

7.2 Solange das Eigentum an den Produkten nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf der Käufer die Produkte nicht an Dritte verkaufen, verpfänden oder ihnen sonstige Rechte daran einräumen, es sei denn, dies geschieht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

7.3 Der Verkäufer hat das Recht auf ungehinderten Zugang zu den in seinem Eigentum stehenden Produkten. Der Käufer ist verpflichtet, mit dem Verkäufer in vollem Umfang zusammenzuarbeiten, um dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, seinen Eigentumsvorbehalt durch Rückholung der Produkte, einschließlich der erforderlichen Demontage, auszuüben.

7.4 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Verkäufers zu verwahren.

7.5 Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug und nimmt der Verkäufer die gelieferten Produkte aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurück, so gehen die Kosten hierfür zu Lasten des Käufers.

7.6 Wenn und solange der Verkäufer Eigentümer der Produkte ist, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu informieren, wenn die Produkte (drohend) gepfändet werden oder ein anderer Anspruch auf die Produkte (oder einen Teil davon) erhoben wird. Der Käufer wird den Dritten auch auf die (Eigentums-)Rechte des Verkäufers hinweisen.

Artikel 8 – Aussetzung und Auflösung

8.1 Wenn der Käufer eine seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt oder wenn der Verkäufer vernünftigerweise erwarten kann, dass der Käufer eine seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen wird, z.B. wenn er erfährt, dass sich die Kreditwürdigkeit des Käufers verschlechtert hat, ist der Verkäufer berechtigt, die (weitere) Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung auszusetzen, ohne dass der Verkäufer zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, dies alles unbeschadet seiner sonstigen Rechte.

8.2 Für den Fall, dass der Käufer:

• zahlungsunfähig wird, für zahlungsunfähig erklärt wird, in das gesetzliche Schuldensanierungssystem für natürliche Personen aufgenommen wird, seinen
eigenen Konkurs oder die Einstellung der Zahlungen oder die Aufnahme in das gesetzliche Schuldensanierungssystem für natürliche Personen beantragt, auf sein Vermögen verzichtet oder sein Vermögen ganz oder teilweise gepfändet wird;
• unter Vormundschaft gestellt wird oder anderweitig die Verfügungsbefugnis über 
 sein Vermögen oder Teile davon verliert;
• seinen Betrieb oder einen Teil davon aufgibt oder überträgt, einschließlich der
 Einbringung seines Betriebes in eine zu gründende oder bereits bestehende
 Gesellschaft, oder den Gegenstand seines Betriebes ändert;
• stirbt;
• nicht, nicht rechtzeitig und/oder nicht ordnungsgemäß einer Verpflichtung 
 nachkommt, die ihm aufgrund des Gesetzes oder des Vertrags oder der 
Bedingungen obliegt;
ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet seiner sonstigen Rechte.

Artikel 9 – Haftung

9.1 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die der Käufer oder Dritte erleiden, es sei denn, diese Schäden sind die unmittelbare Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers.

9.2 Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes ist die Haftung des Verkäufers auf den Rechnungswert des Teils des Vertrages beschränkt, aus dem sich die Haftung ergibt.

9.3 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte Schäden wie Folgeschäden, Verzugsschäden und entgangenen Gewinn oder Umsatz.

9.4 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die direkt oder indirekt mit der Verwendung der Produkte zusammenhängen, und entschädigt den Verkäufer für alle Schäden, die durch solche Ansprüche entstehen.

Artikel 10 – Rechtsstreitigkeiten und anwendbares Recht

10.1 Diese Bedingungen sowie der Vertrag unterliegen dem niederländischen Recht.

10.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen ergeben können, werden ausschließlich durch das Landgericht Overijssel, Standort Zwolle, oder ein anderes zuständiges Gericht nach Wahl des Verkäufers entschieden.